Barrieren abbauen – in analogen und digitalen Räumen

16.11.2020 Katharina Hauck

© Unknown, CC0 by 1.0 Universal

Kultur muss den Anspruch verfolgen, für alle Menschen zugänglich zu sein und Teilhabe zu ermöglichen – egal, ob eine Person körperlich, kognitiv oder altersbedingt eingeschränkt ist. Diesen Auftrag haben sowohl die UN, als auch die Bundesregierung im Übereinkommen der Menschenrechte verankert. So legt der Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention fest, dass die beteiligten Staaten „das Recht von Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen"1 anerkennen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der barrierearme Zugang zu sowie eine inklusive Teilnahme an Kultur. Alle Mitgliedsstaaten verpflichten sich, Barrieren zu beseitigen und keine neuen entstehen zu lassen.2
 

Integration, Inklusion, Barrierearmut3

Der Diskurs um kulturelle Teilhabe ist von unterschiedlichen Begrifflichkeiten geprägt. Im Fokus stehen dabei die Termini Integration, Inklusion und Barrierearmut. Doch was bedeuten die einzelnen Begriffe und wie grenzen sie sich voneinander ab? Integration beschreibt einen Prozess der sozialen Einbeziehung, in dem eine Minderheit, die sich von einer größeren Mehrheit in bestimmten Eigenschaften unterscheidet, in das Sozialgefüge aufgenommen wird. Dieser Ansatz hatte im gesellschaftlichen Diskurs sehr lange Bestand. Mit der Kritik, das Konzept verstärke die Etablierung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der die einen den anderen unterlegen sind, erfolgte jedoch eine Abkehr von diesem Begriff hin zur Inklusion. Folgend ging es nicht länger darum, die Andersartigkeit einer Gruppe von Menschen durch Anpassung an die vermeintliche Mehrheitsgesellschaft zu verbergen, sondern darum, diese Menschen in und mit ihren Eigenschaften anzuerkennen sowie die Chancen und Bedürfnisse, die damit einhergehen, wahrzunehmen. Inklusion zielt darauf ab, den sozialen Raum so zu gestalten, dass Alle Zugang zu ihm erhalten. Das bedeutet im Großen und Ganzen: Die Gesellschaft in ihrer Heterogenität, Pluralität und Farbigkeit zu akzeptieren und zu bewahren, mit dem Ziel, ein rücksichtsvolles Zusammenleben zu ermöglichen. Das Streben nach Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut spielt hierbei eine wesentliche Rolle. In der Bundesrepublik Deutschland sind ca. 30% der Bürger:innen von Einschränkungen betroffen, die einen möglichst barrierearmen Zugang notwendig machen. Für ca. 10% der deutschen Bevölkerung ist dieser Zugang sogar essentiell, da sie von einer Schwerbehinderung betroffen sind.4

 
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Der analoge Raum

Barrierearmut im analogen Raum umfasst viele Aspekte. Darunter fallen, neben baulichen und inhaltlichen Aspekten, auch der Rückgriff auf geschulte Mitarbeiter:innen in öffentlichen Gebäuden und Kulturräumen, die sich der vorhandenen Barrieren vor Ort bewusst sind und mit ihrer Expertise Unterstützung anbieten können. Gebäude sind barrierearm, wenn es für Menschen mit Einschränkungen grundsätzlich möglich ist, diese „ohne fremde Hilfe und besondere Erschwernisse“5 zu nutzen. Dafür wurden technische Regeln und DIN-Normen entwickelt, die besonders beim Bau öffentlicher Gebäude mittlerweile verpflichtend berücksichtigt werden müssen.6 Hierunter fallen bspw. ein stufenloser Zugang zum Haupteingang (Rampen/Aufzüge), eine klare Kennzeichnung und Wegweisung zu barrierefreien Eingängen, leicht zu öffnende Türen, gute erreichbare Türöffner, Anfahrtsbeschreibungen, Vermeidung schwieriger Bodenbeschaffenheiten, leicht verständliche Orientierungsmöglichkeiten und -beschreibungen vor Ort sowie viele weitere bauliche Maßnahmen, die sich im Praxisleitfaden der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit finden lassen.7 Genauso wichtig sind zielgruppenorientierte Informationsangebote vor Ort, am Empfang, im Telefonservice oder Informationsangebote auf Websites. Aber das allein reicht meist noch nicht aus. Ist beispielsweise ein Museumsgebäude grundsätzlich barrierearm, können immer noch Hindernisse in der angebotenen Ausstellung bestehen. Um diese abzubauen, helfen inklusive Ausstellungskonzeptionen.

Barrieren in Ausstellungen können unzureichende Orientierungshinweise, fehlende Sitzmöglichkeiten, fehlende Lupen, kleine Beschriftungen von Exponaten oder Vitrinen mit dunklen Lichtverhältnissen sein, die einen Ausschluss vom kulturellen Erleben für bestimme Personengruppen bedeuten. Für eine effektive Umsetzung inklusiver Ausstellungskonzepte ist es sinnvoll, die Zielgruppe(n) direkt in den Gestaltungsprozess miteinzubeziehen. Dabei sollte der Fokus nicht nur auf einer bestimmten Einschränkung liegen: Eine leichte Verständlichkeit von Inhalten, taktile Stationen und Leitsysteme und das Ansprechen verschiedenster Sinne (Zwei-Sinne-Prinzip) können für alle Menschen eine Bereicherung darstellen. Es gibt bereits einige Designstudios, die sich auf inklusive Ausstellungskonzepte spezialisiert haben und individuelle Umsetzungen erarbeiten, wie beispielsweise die in Berlin ansässige Agentur für Gestaltung inkl. Design GmbH. Unter dem Leitmotto, Inklusion „lebendig zu machen“8, entstand in Zusammenarbeit mit dem LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster im Zeitraum 2019-2020 der inklusive Museumsführer Mensch. In diesem Tastbuch werden sechs Museumsexponate in taktilen Detailabbildungen dargestellt. Zusammen mit erläuternden Audiodeskriptionen können interessierte Museumsbesucher:innen Gemälde aus der Sammlung unter Zuhilfenahme dieses Guides mit verschiedenen Sinnen erleben. Auch das in Frankreich und Deutschland ansässige Handwerksatelier Tactile Studio ist Vorreiter im internationalen inklusiven Ausstellungsdesign. Mitarbeiter:innen des Studios haben gemeinsam mit der Bundeskunsthalle Bonn die barrierefreie Ausstellung „Wetterbericht. Über Wetterkultur und Klimawissenschaft“ konzipiert, welche im Jahr 2017/2018 zu sehen war. Im Zuge dessen konnten Besucher:innen beispielsweise die Komplexität einer Schneeflocke mit verschiedenen Sinnen entdecken. In unserem Archiv haben wir bereits über eine weitere Ausstellung berichtet, die sich einem inklusiven Ansatz verschrieben hat: Das LWL-Freilichtmuseum Detmold konzipierte seit 2018 gemeinsam mit dem LWL-Medienzentrum für Westfalen die Sonderausstellung „Erzähl mir was vom Pferd“, die im April diesen Jahres zunächst online und schließlich auch vor Ort eröffnet wurde. Die Ausstellung nimmt interessierte Besucher:innen mit in das Pferdeland Westfalen und lässt sie dieses mit allen Sinnen durchwandern.

Guido Klein © LWL-Freilichtmuseum Detmold


Der digitale Raum – Das inklusive Internet

Auch die Barrierearmut des Internets, insbesondere von Webseiten, ist im digitalen Zeitalter ein wichtiges Thema. Wesentliche Stichworte in diesem Zusammenhang sind die Usability9 und Accessibility10. Barrierearm ist eine Website dann, wenn die Nutzung  dieser nicht durch Einschränkungen beim Sehen, Hören, Verarbeiten von Informationen oder in der Bewegungsfreiheit erschwert wird.11 Entscheidend ist auch in diesem Zusammenhang,  sich bei der Umsetzung nicht nur auf eine Einschränkung zu fokussieren sondern die Mehrdimensionalität von Einschränkungen und Barrieren in den Blick zu nehmen.

Welche Barrieren können das beispielsweise sein? Im Folgenden haben wir eine Checkliste erstellt, mit der die eigene Website auf mögliche Barrieren getestet werden kann.

 

Checkliste für die eigene Website:

1) Heben sich Texte oder spezifische Felder nur gering vom Hintergrund ab, kann das Menschen mit einer Beeinträchtigung der Sehfunktion Schwierigkeiten bereiten.

Lösung:

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe verwenden
  • Die Schrift sollte sich deutlich vom Hintergrund abheben
  • Berücksichtigen von Farbfehlsichtigkeiten, wie der Rot-Grün-Schwäche
     

2) Videos und Audiofunktionen können von gehörlosen oder schwerhörigen Menschen nicht ohne zusätzliche Funktionen genutzt werden.

Lösung:

  • Untertitel bzw. eine Unterlegung des Gesprochenen in Schriftform im Video verwenden
  • Audiodeskription verwenden, eine Tonspur, die sich zum Video dazu schalten lässt und Sichtbares beschreibt
  • Übersetzung in Gebärdensprache als Zusatz zum Video

3) Sind Bilder nicht mit Bildbeschreibungen hinterlegt, können diese von blinden Menschen nicht erfasst werden, da sie Screenreader auf Websites verwenden, mit denen Bilder in Sprache übersetzt werden.

Lösung:

  • Alle Bilder mit Bildbeschreibungen ausstatten, damit jede Person diese nutzen kann
  • Testen, ob diese Deskriptionen für die Zielgruppe nützlich und verständlich sind

4) Kleine Bedienflächen können besonders bei der Nutzung von Websites über mobile Geräte (Tablets oder Smartphones) Schwierigkeiten bereiten.

Lösung:

  • Bei der Konzeption einer Website am besten Links und Schaltflächen immer auf unterschiedlichen Devices testen

5) Kompliziert formulierte und lange Sätze können das Lesen und Verständnis erschweren.

Lösung:

  • Leichte Sprache verwenden
  • Kurze Sätze, einfacher Satzbau, Verzicht auf Fremdwörter
  • Schwierige Worte erklären
  • Möglichst keine Synonyme verwenden

6) Strukturen von Websites sind oft noch nicht auf die Bedürfnisse aller Menschen ausgerichtet. Gerade Personen mit Sehbehinderung benötigen semantische Auszeichnungen für Seitenstrukturen, um sich zurecht zu finden. Aber auch eine übersichtliche und verständliche Darstellung ist für die Zugänglichkeit unerlässlich.

Lösung:

  • Strukturen, wie Überschriften, Texte oder Listen sinnvoll auszeichnen
  • Semantische Auszeichnungen gut nutzbar machen
  • Erklären der wichtigsten Funktionen der Website in Leichter Sprache und/oder via Video
  • Erreichbarkeit aller Inhalte innerhalb weniger Klicks Verzicht auf Tabellen, da diese auf mobilen Geräten oft zu Darstellungsproblemen führen

 

 

© Unknown, CC0 by 1.0 Universal

 

Barrierearmut und Inklusion als dauerhafte Aufgabe

Um dem Anspruch einer Teilhabe aller Menschen an analogen und digitalen Kulturräumen gerecht zu werden, bedarf es kontinuierlicher Reflektion und der Berücksichtigung von Anforderungen, die verschiedene Personengruppen an diese Räume stellen. Gerade infolge des permanenten Wandels von kulturellen Angeboten ergeben sich immer wieder neue Herausforderungen, die eine stetige Anpassung inklusiver Konzepte notwendig machen. Für eine größtmögliche Nutzer*innenfreundlichen ist es von Vorteil, die Nutzer*innen direkt in den Prozess der Gestaltung mit einzubeziehen bzw. sich Hilfe von Expert*innen und Organisationen zu suchen, die sich intensiv mit den Bedürfnissen von Menschen mit Einschränkungen und dem Abbau von Barrieren beschäftigen. Weitere Informationen und Tipps zum Ausbau barrierearmer digitaler sowie analoger Räume finden sich auf den Websites vieler örtlicher Stiftungen oder Landesverbände.12

 

 

 

 

 

1Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (2017): UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. S. 26. URL: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/UN-Konvention_Schattenuebersetzung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 [Letzter Zugriff, 11.11.2020].
 

2Vgl. Ebd., Artikel 9, S. 13ff.  
 

3Wir sprechen im Verlauf dieses Artikels von Barrierearmut statt von Barrierefreiheit, da eine Barrierefreiheit zwar ausgesprochenes Ziel ist, jedoch selten vollumfänglich erreicht wird.
 

Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis) (2020): Statistik der schwerbehinderten Menschen – Kurzbericht 2019; Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis) (2020): Pressemitteilung Nr. 230. Wiesbaden. URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_230_227.html [Letzter Zugriff, 11.11.2020].


5Heber, Alexander (2018): Frei von Barrieren. In: Geißler, Theo/ Zimmermann, Olaf (Hrsg.), Inklusion in Kultur und Medien. Dossier zu Politik und Kultur. Zeitung des Deutschen Kulturrates 17 (2018), S. 40. URL: https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2018/10/Inklusion.pdf [Letzter Zugriff, 11.11.2020].  
 

6Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (2020): Praxishilfen. URL: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Praxishilfen/praxishilfen_node.html [Letzter Zugriff, 11.11.2020].  
 

7Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (2020): Praxishilfen. Gebäude. URL: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Praxishilfen/Gebaeude/gebaeude_node.html [Letzter Zugriff, 11.11.2020].  


8inkl. Design GmbH (2020): Design + Inklusion. URL: https://www.inkl-design.de/design-inklusion/ [Letzter Zugriff: 11.11.2020].  
 

9Usability ist ein eingedeutschtes englisches Wort, mit welchem der Grad der Bedienbarkeit einer Website bezeichnet wird.  
 

10Accessibility bezeichnet die gebotenen Zugangsmöglichkeiten zu den Inhalten.  
 

11Vgl. Aktion Mensch (2020): Digitale Barrierefreiheit. Barrierefreie Website. URL: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website.html [Letzter Zugriff: 11.11.2020].
 

 12Links mit Tipps zur Umsetzung von Barrierearmut:

  • https://gpii.eu/leitfaden/jh_linklist/linkliste/
  • https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Praxishilfen/praxishilfen_node.html;jsessionid=D5B90054972F4B46E7A90EFD933BFCC6
  • https://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/Foerderperiode_2014-2020/Der_ESF_FP_2014-20/Querschnittsziele/Praxishilfen_fuer_die_Umsetzung/Praxishilfe_Barrierefreiheit__Materialsammlung_barrierefrei_final.pdf
  • https://bik-fuer-alle.de/easy-checks.html
  • https://www.leichte-sprache.org/